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Whistleblowing

  1. Im Einklang mit der EU-Richtlinie Nr. 2019/1937 vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (nachstehend nur EU-Richtlinie genannt), mit Gültigkeit zum 17.12.2021, sowie im Einklang mit dem Gesetz Nr. 171/2023 zum Schutz der Hinweisgeber, führt die FERT a.s., Petra Bezruče 447/14, 392 01 Soběslav, als verpflichtetes Subjekt gem. Artikel 8 der EU-Richtlinie, folgende Weisen und Regeln für die Meldung einer rechtswidrigen Handlung, ein.
  2. Die Firma hat - als das verpflichtete Subjekt – eine innenbetriebliche Richtlinie mit diesem Thema erstellt. Durch die Richtlinie wird das interne Meldesystem als eine Summe von Verfahrensweisen bei Empfang der Meldung, ihren Erfassung und Bearbeitung, zum Schutz der Identität von Hinweisgebern und zum Schutz der in der Meldung genannten Informationen eingeführt.
  3. Jede Person – der Hinweisgeber*, der über Verstöße gegen das Unionsrecht im Zusammenhang mit der Arbeit oder einer anderen ähnlichen Tätigkeit (EU-Richtlinie) erfährt, kann Informationen über eine mögliche rechtswidrige Handlung, die eingetreten ist oder eintreten solle, wie folgt abgeben: (*die männliche grammatische Form gilt gleichermaßen für weibliche sowie männliche Personen)
    • schriftlich elektronisch an die E-Mail-Adresse: whistleblowing@fert.cz
    • in der Papierform an die Adresse FERT a.s., Petra Bezruče 447/14, 392 01 Soběslav mit der Bezeichnung „Whistleblowing – nicht öffnen“ auf dem Umschlag
    • oder persönlich bei der zuständigen Person (spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem es der Hinweisgeber beantragte)
    • telefonisch, entweder dem Unternehmen oder dem Justizministerium
  4. Der Hinweisgeber wird über die sich aus dem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten informiert, und es wird ein Protokoll über die Informationen erstellt. Der Hinweisgeber sollte im öffentlichen Interesse handeln und in dem guten Glauben, dass seine Meldung auf glaubwürdigen Fakten und Sachverhalten beruht. Sollte der Sollte ein Hinweisgeber vorsätzlich eine falsche Meldung machen, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 CZK bestraft werden kann.
  5. Eine Tonaufnahme oder eine Aufzeichnung der mündlichen Anmeldung wird angefertigt, wenn der Hinweisgeber zustimmt.
  6. Nur die nachstehend genannte zuständige Person darf die eingereichten Meldungen untersuchen, und sie darf keine Angaben machen, die den Zweck der Meldung vereiteln oder beeinträchtigen könnten. Die zuständige Person beurteilt die Begründung der abgegebenen Meldung und unterrichtet den Hinweisgeber über den Eingang der Meldung gemäß § 12 Absatz 2 sowie über die Ergebnisse der Beurteilung der Begründung der Meldung gemäß § 12 Absatz 3 und über die Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Abhilfe oder Verhinderung des rechtswidrigen Zustands infolge der Meldung. Wird die Meldung nicht für begründet gefunden, so teilt die zuständige Person dem Hinweisgeber unverzüglich schriftlich mit, dass sie auf der Grundlage der in der Meldung angegebenen Tatsachen und aller ihr bekannten Umstände nicht zu dem Schluss kommt, dass ein Verdacht auf eine rechtswidrige Handlung besteht oder die Meldung auf falschen Angaben beruht, und unterrichtet den Hinweisgeber über sein Recht, eine Meldung bei einer öffentlichen Behörde einzureichen. Sollte die Meldung als begründet gefunden werden, hat die zuständige Person eine Abhilfemaßnahme zur Verbesserung des rechtwidrigen Zustandes vorzuschlagen. Das verpflichtete Subjekt hat die zuständige Person über die getroffene Maßnahme unverzüglich zu unterrichten, diese hat es dem Hinweisgeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  7. Das Unternehmen schließt den Erhalt der Meldungen von Personen aus, die keine Arbeit oder andere ähnliche Tätigkeiten für das Unternehmen im Sinne des genannten Gesetzes ausführen.
  8. Die Identität des Hinweisgebers ist eine geschützte Angabe und die zuständige Person ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Gemäß dem Gesetz Nr. 171/2023 hat der Hinweisgeber Anspruch auf Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Das Justizministerium stellt auf seiner Website Informationen darüber bereit, wie ein Hinweisgeber im Falle von Vergeltungsmaßnahmen vorgehen kann.
  9. Für die Meldung ist das Formblatt zu verwenden, oder es kann die Meldungsweise mit der zuständigen Person abzumachen.

Kontaktdaten des/der Beauftragten für Empfang und Bearbeitung der Meldungen:

Lucie Pokorná
+420 734 883 663
whistleblowing@fert.cz

FORMBLATT FÜR MELDUNG DER VERSTÖSSE GEGEN DAS UNIONSRECHT HERUNTERLADEN